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Mitteilung

Datum: 11.01.2019

Kurzbeschreibung: Empfang der neu ernannten Handelsrichter beim Landgericht Mosbach

Im Rahmen einer Feierstunde am Freitag, den 11.01.2019 hat der Präsident des Landgerichts Reiner Hettinger die Handelsrichter begrüßt, die für die Jahre 2019 bis 2024 beim Landgericht Mosbach neu ernannt wurden.

Im Rahmen seiner Ansprache betonte Hettinger, dass die Handelsrichter ein wichtiges Bindeglied zwischen Wirtschaft und Justiz sind. „Sie bringen ihre Spezialkenntnisse aus Industrie, Handel und Unternehmensführung in die Justiz ein und helfen mit, dass die Justiz den richtigen Blick auf die Sachverhalte aus diesen Wirtschaftsbereichen bekommt“ führte er aus. Der Landgerichtspräsident bedankte sich im Namen der Justiz für den ehrenamtlichen Einsatz der Handelsrichter. Diese seien für ihn „keine Laien, sondern Fachrichter, deren richterliche Stimme genauso viel zähle wie die des Berufsrichters“. Er hob hervor, dass sieben der acht neu ernannten Handelsrichter „Wiederholungstäter“ seien, die sich bereits in früheren Jahren in ihrer Freizeit der Justiz gewidmet haben. Einige der Handelsrichter seien schon „länger beim Landgericht Mosbach tätig als manche Berufsrichter“. Er freue sich, dass mit dem neu zum Handelsrichter ernannten Dr. Mario Englert das Team um die Vorsitzende Richterin der Kammer für Handelssachen Karin Hark wieder komplett sei. Diese bedankte sich ebenfalls für die ausgezeichnete Zusammenarbeit und bekräftige, dass sie bei den oft sehr komplexen Rechtsstreitigkeiten von allen Handelsrichtern hervorragend unterstützt werde. Der Dank galt auch Ina Walter und Nathalie Paukner für die kompetente Führung der Geschäftsstelle des Spruchkörpers.

Für die nächsten fünf Jahre ernannt wurden als Handelsrichter: Anke Cherdron, Dr. Mario Englert, Peter Fischer, Paul Gehrig, Herbert Göker, Claus Kapferer, Ralf Rohman und Alois Sans.
Als Handelsrichter ausgeschieden ist: Fridolin Hügel

Anbei erhalten Sie ein Foto, auf dem abgebildet sind (von links nach rechts):
Dr. Mario Englert, Herbert Göker, Anke Cherdron, Ralf Rohmann, Vorsitzende Richterin der Kammer für Handelssachen Karin Hark, Paul Gehrig, Peter Fischer, Präsident des Landgerichts Reiner Hettinger
Wegen Verhinderung konnten an der Veranstaltung nicht teilnehmen und fehlen auf dem Foto: Claus Kapferer, Alois Sans und Klaus Wörz



Allgemeine Hinweise zu den Handelsrichtern

Beim Landgericht Mosbach ist eine Kammer für Handelssachen errichtet, die u. a. bei Streitigkeiten zwischen Kaufleuten aus Handelsgeschäften, bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten und bei Auseinandersetzungen wegen unlauterem Wettbewerb angerufen werden kann.

Die Kammer für Handelssachen ist mit einem Berufsrichter als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Handelsrichtern besetzt. Beim Landgericht Mosbach werden für die Jahre 2019 bis 2024 acht ehrenamtliche Handelsrichter eingesetzt, deren Mitwirkung an einzelnen Verfahren durch einen Geschäftsverteilungsplan geregelt ist. Jeder Handelsrichter hat das gleiche Stimmrecht wie der vorsitzende Berufsrichter.

Das Justizministerium ernennt die ehrenamtlichen Handelsrichter auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer für die Dauer von fünf Jahren. Ernannt werden können deutsche Staatsangehörige mit einem Lebensalter von mindestens 30 Jahren, die Kaufmann, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer einer juristischen Person oder Prokurist sind oder waren. Die Handelsrichter sollen entweder im Bezirk des Landgerichts wohnen oder in diesem Bezirk eine Handelsniederlassung haben bzw. einem Unternehmen angehören, das seinen Sitz oder seine Niederlassung im Bezirk hat.

Die Einrichtung der Handelskammern bei den Gerichten gewährleistet eine besondere Kompetenz für die Entscheidung von Streitigkeiten mit kaufmännischem bzw. besonderem wirtschaftlichen Bezug. Dabei sichert die Beteiligung von Handelsrichtern die Einbringung ihrer praktischen Erfahrung aus ihrer unternehmerischen bzw. beruflichen Tätigkeit und ihrer hieraus resultierenden Kenntnisse von Handelsbräuchen in die Rechtsprechung. Zugleich soll der Einsatz von Handelsrichtern die Erzielung von praxisnahen Entscheidungen mit besonderer Überzeugungskraft und Akzeptanz bei den Rechtssuchenden sichern.

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